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Rehabilitation (beruflich)

Das Recht auf berufliche Rehabilitation ist in unserem Sozialsystem verankert. Entsprechende Leistungen stehen allen erwachsenen Berufstätigen zu. Sie erhält man, wenn festgestellt wurde, dass die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.

Rehabilitation wird im neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) behandelt. Dies Gesetz trägt den Titel »Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen«. Ziel des Gesetzes ist es, für Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind, ein selbst bestimmtes Leben und eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erreichen. Beeinträchtigungen und Benachteiligungen soll aktiv entgegengewirkt werden.

Der Gesetzgeber sieht unterstützende Maßnahmen, Hilfen und Erleichterungen vor. Die Bedürfnisse und Interessen der Betroffenen sollen dabei im Vordergrund stehen, Beratung und Hilfsangebote sollen ihnen den Zugang zur Rehabilitation so leicht wie möglich machen. Doch ohne Bürokratie geht es auch hier nicht. In jedem Fall ist eine sorgfältige Beratung vor Planung der Bildungsmaßnahme nötig. Dafür gibt es bei den Arbeitsämtern eigene Beratungsstellen.

Die Gesetzesgrundlagen sind auf den Internetseiten des Bundessozialministeriums zu finden: SGB IX

core10/box-red.gif Genauere Hinweise

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia